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SRG-Initiative: Zeit für eine Korrektur im Service public
Referat an der Pressekonferenz zur SRG-Initiative:
Die aktuelle Verfassungsbestimmung für Radio und Fernsehen stammt aus dem Jahr 1984. Apple brachte den Macintosh auf den Markt, Prince, Madonna und Bruce Springsteen prägten Popkultur und Stil, in den USA wurde Ronald Reagan wiedergewählt. Vor allem aber war es die Epoche des linearen Fernsehens. Wer die Bevölkerung mit Informationsinhalten erreichen wollte, musste ein Vollprogramm anbieten.
Diese Logik ist im Zeitalter von On-Demand-Plattformen, Online-Newsportalen und sozialen Medien überholt. Die Realität ist: Der Medienkonsum hat sich fragmentiert, individualisiert und von klassischen Programmschemata gelöst. Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung eines gebührenfinanzierten übermässig umfassenden Vollprogramms weder medienpolitisch angezeigt noch gesellschaftlich sinnvoll. Dies zeigt sich gerade darin, dass die junge Bevölkerung von der SRG Jahr für Jahr weniger erreicht wird, die Zeche aber gleichwohl zahlen muss.
Der öffentliche Auftrag bedarf einer Neuausrichtung, der Umfang schreit nach Justierung. Der Auftrag sollte beispielsweise nicht länger in breit angelegter Unterhaltung liegen. Niemand braucht gebührenfinanzierte Selbstfindung von Prominenten in Südkorea oder SRG-Dating-Shows.
Die Daseinsberechtigung des Service public liegt in verlässlicher Information, in Bildungsinhalten und in der Pflege kultureller Vielfalt, wo private Anbieter an ökonomische Grenzen stossen.
Das kann die SRG mit 850 Millionen Franken.
Die Gebührensenkungsinitiative ist freilich nicht nur medienpolitisch richtig, sondern behebt auch konzeptionelle Missstände. Die Unternehmensabgabe ist absurd: Einerseits fehlt es bei Firmen am offensichtlichsten an der für eine Abgabe erforderlichen Gegenleistung, andererseits ist sie ungerecht, weil sie für die Bevölkerung eine Mehrfachbelastung darstellt.
Doch dies ist nur die Spitze des Eisbergs.
So sind auch öffentlich finanzierte Gemeindebetriebe ohne Gewinnabsicht zur Zahlung von SRG-Gebühren verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Werkhöfe oder Hallenbäder. Das Problem reicht jedoch noch weiter: Auch die meisten Pensionskassen entrichten SRG-Gebühren. Der Grund liegt darin, dass sämtliche juristischen Personen mit Mehrwertsteuernummer abgabepflichtig sind. Für die Bemessung der Abgabe bei Pensionskassen, etwa wenn sie eigene Liegenschaften vermieten, wird indes unsinnigerweise auf die «Bruttoerträge» abgestellt, wodurch zusätzlich auch Risikobeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern berücksichtigt werden. So weisen Pensionskassen formell hohe Erträge aus, obwohl sie gesetzlich keine Gewinne erzielen dürfen. In der Folge fallen viele von ihnen in die höchste Abgabekategorie – und die Bevölkerung bezahlt in der Konsequenz auch über ihre berufliche Vorsorge erneut für die SRG.
Diese Mehrfachbelastungen müssen ein Ende haben.
Klar werden zweierlei: Erstens: Der heutige Umfang des Auftrags der SRG ist aus der Zeit gefallen. Der Service public der SRG hat eine Daseinsberechtigung; sie liegt in der medialen Grundversorgung, die mit der Initiative garantiert bleibt. Zweitens: Die Gebühren sind zu hoch. Die Mehrfachbelastung der Bevölkerung über die direkte Haushaltsabgabe, den Arbeitnehmer, Gemeindebetriebe und die Pensionskassen schreit nach einer Korrektur. Diese liefert die vorliegende SRG-Initiative.